Strahlenschutz Luftfahrt

Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet den Flugbetrieb nach §50 StrlSchG anzuzeigen wenn die Strahlenbelastung des fliegenden Personals 1mSv/a überschreiten kann.
☞ Dosisermittlung “fliegendes Personal”
Wir ermitteln die Dosis mit PCAire und übernehmen das Berichwesen an das Luftfahrtbundesamt (LBA)
ist ein vom LBA anerkanntes Programm zur Ermittlung der Strahlenbelastung des fliegenden Personals. Es wird von den großen Luftverkehrsgesellschaften, General Aviation und von Firmenflugdiensten genutzt. Daneben haben sich die NATO und die deutsche Luftwaffe für PCAire als die beste Lösung entschieden.
Unterweisung im Strahlenschutz
Die vorgeschriebene, jährliche Unterweisung des Personals nach StrlSchV ist als eLearning in cirroxAERO verfügbar; optional bieten wir die Unterweisung auch als Papierdokumentation an.
Strahlenschutzbeauftragter
Für Luftfahrtbetriebe übernehmen wir die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten (SSB) als externer Dienstleister und stellen so die Einhaltung der Vorschriften aus StrlSchG / StrlSchV sicher.
Beratung
Die kompetente Beratung in Fragen des Strahlenschutzes und Unterstützung bei der Erstellung der Anzeige nach §50 StrlSchG bis hin zu LBA Audits runden unser Service Angebot ab.